Rechtliche Fragen zum Fahren mit Elektro Trikes

Mofa-Prüfbescheinigung, Führerschein Klasse AM, was braucht man, um ein Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Geschwindigkeit fahren zu dürfen?

Rechtliche Grundlagen für Elektro Senioren Mobile

Wenn es um rechtliche Grundlagen für unsere Elektro Trikes geht, dann muss zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung getroffen werden. Unsere Dreiradroller sind mit Ausnahme der Kabinenroller unter bestimmten Voraussetzungen als Krankenfahrstühle geeignet und zugelassen. Für diese gelten zum Teil andere Regelungen als für ein Freizeitmobil, das sich jemand kauft, um Fahrspaß und emissionsfreie Elektromobilität zu genießen. Hier sollen nun zunächst die Krankenfahrstühle behandelt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs als
Krankenfahrstuhl

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug rechtlich als Krankenfahrzeug gelten kann, das gehbehinderte, erkrankte oder behinderte Personen fahren dürfen:

Das Fahrzeug

  • muss in seiner Bauart für die Nutzung durch Körperbehinderte geeignet sein
  • darf nicht mehr als einen Sitz haben
  • kann überdacht sein
  • darf leer samt Akku aber ohne Fahrer höchstens 300 kg wiegen
  • darf höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg haben
  • darf maximal 110 cm breit sein
  • darf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren

Unsere offenen, elektrischen Dreiradroller fallen unter diese Grenzen, sofern sie auf 15 km/h Geschwindigkeit begrenzt werden. Das Elektro Senioren Mobil mit 25km/h ist zu schnell. Die Kabinenroller sind zu breit, zu schwer und ebenfalls zu schnell. Sie können nicht als Krankenfahrstühle zugelassen werden, wobei sie natürlich trotzdem für viele ältere, kranke oder behinderte Menschen eine große Hilfe zur selbstbestimmten Mobilität sind. Ob es unter diesen Umständen einen Zuschuss der Krankenkasse zur Anschaffung eines Kabinenrollers oder des 25 km/h schnellen E-Dreirad Rollers gibt, das muss jeweils im Einzelfall mit der Versicherung geklärt werden.

Weitere Unterkategorien bei den Krankenfahrstühlen

Wenn unser Elektro Trike nur im langsamen Gang mit 6 km/h fährt, dann kann es als Krankenfahrstuhl völlig ohne irgendeine Genehmigung gefahren werden. Das dürfen sogar behinderte Kinder unter 15 Jahren, die auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen sind. Es ist nicht einmal erforderlich diese Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen anzumelden. Wir raten allerdings dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung auch für diese Fahrzeuge abzuschließen.

Als Teilnehmer am Straßenverkehr kann auch ein sehr langsames Fahrzeug, das rechtlich als Fußgänger gilt, Unfälle mit weitreichenden Folgen verursachen. Eine eigene Versicherung des Fahrzeugs oder eine Aufnahme in die persönliche Haftpflichtversicherung ist deswegen anzuraten. Über 6 km/h besteht Versicherungspflicht, aber die Fahrzeuge dürfen bis 10 km/h immer noch als reine Krankenfahrstühle von Jedermann, der dazu in der Lage ist, geführt werden, ohne dass ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung vorliegt.

Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge ab 10 km/h bauartbedingter Geschwindigkeit

Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen. Wer also ein 15 km/h schnelles Elektro Trike erwirbt, muss dieses bei einer Versicherung anmelden, das Versicherungskennzeichen hinten anbringen und braucht die Mofa-Prüfbescheinigung. Gleiches gilt für unser Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch dieses kann mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt. Die Mofa-Prüfbescheinigung wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgehändigt und ist im rechtlichen Sinn kein Führerschein. Da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde, müssen sie Personen, die vor 1965 geboren sind, nicht erwerben. Sie müssen sich bei einer Polizeikontrolle in unserem Elektro Trike bis 25 km/h nur ausweisen können und damit ihr Alter nachweisen.

Der bis zu 45 km/h schnelle Econelo Kabinenroller 1500

Das einzige Fahrzeug im Econelo Sortiment, für das Sie einen Führerschein brauchen ist der 45 km/h schnelle Kabinenroller 1500. Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM. Dieser ist auch für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben. Bei Elektrofahrzeugen liegt die technische Grenze des Führerscheins AM bei einer Nenndauerleistung von höchstens vier Kilowatt. Selbstverständlich können Sie den Kabinenroller auch mit den “übergeordneten” Führerscheinen A, A1 und A2 sowie einem PKW- oder LKW-Führerschein fahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren ein wetterfestes Fahrzeug mit Heizung fahren dürfen, sofern sie den Führerschein AM erwerben. Das wird viele Eltern freuen, die im ländlichen Bereich nicht wissen, wie ihr minderjähriges Kind zu einer ungünstig gelegenen Lehrstelle oder zum Sport kommen soll.

Sonderfälle aus dem Bereich der Elektro Senioren Mobile bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit

Die Bestimmungen zum Fahren mit Krankenfahrstühlen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sie beinhaltet auch eine Regelung für Altfälle. Darin ist festgehalten, dass Personen, die ein Fahrzeug vor dem Stichtag 01.09.2002 als Krankenfahrzeug zugelassen haben, dieses auch weiter fahren dürfen, auch wenn es den heutigen Regelungen nicht entspricht. Das gleiche gilt für Prüfbescheinigungen für Krankenfahrstühle, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug weiter führen, wenn Sie es vor dem 30. 06. 1999 erstmals in Verkehr genommen haben. Diese Regelungen gelten aber nur für Altfahrzeuge. Wenn der betroffene Personenkreis heute eines unserer Elektro Senioren Mobile mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erwirbt, dann muss auch eine aktuelle Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden. Für die Kabinenroller bis 45 km/h ist mindestens eine Fahrerlaubnis AM vorzulegen.

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Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes

Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen. Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht. Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten. Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen. Auch die schnellen E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen die Fahrbahn benutzen und sind auf Radwegen verboten.

Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen. Sobald Sie schneller unterwegs sind, müssen Sie die Straße, nicht den Radweg benutzen.

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    Elektromobile sind wesentlich weniger reparaturanfällig als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Allein schon die Tatsache, dass viel weniger Teile verbaut werden müssen, spricht für sich. Trotzdem gibt es natürlich auch bei einem Elektrofahrzeug Verschleißteile, die regelmäßig gewechselt werden müssen und ab und zu auch einmal eine Reparatur. Damit Sie bei Reparatur und Service immer in besten Händen sind, haben wir unser bundesweites Servicenetz für Sie aufgebaut.

    Probefahrt und Beratung

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    Die Firma ECONELO bringt eine kleine aber feine Auswahl von E-Fahrzeugen auf den Markt, die Ihnen, ob jung, in erfahrenem Alter oder mit einer Gehbehinderung umweltfreundliche Mobilität im Nahbereich ermöglichen. Unsere Elektrofahrzeuge, mit Ausnahme des Kabinenrollers, können Sie mit einer einfachen Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Wenn Sie vor 1965 geboren sind, brauchen Sie gar keinen Führerschein. Beratung und Probefahrten an unserem Stammsitz in Lauffen bei Stuttgart vereinbaren Sie ganz einfach über das untenstehende Kontaktformular oder telefonisch.

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    Es ist immer eine persönliche Entscheidung, ob Sie Ihre Mobilität mit einem Elektroroller verbessern wollen und können. Gerne beraten wir Sie und beantworten alle Ihre Fragen bei uns in Lauffen am Neckar bei Stuttgart. In unserem Showroom können Sie die verschiedenen Typen, Modellvarianten und Zusatzausrüstungen ansehen. Hier sehen Sie auch die Farben live und können entscheiden, ob Sie Ihren Scooter in leuchtendem Rot, in edlem Schwarz oder Silber oder einem sehr modernen Kupferton kaufen wollen.