Als Autofahrer noch mobiler unterwegs

Mit dem Führerschein A1 bis 125 cm³ ganz leicht auf elektrische ECONELO Zweiradroller umsteigen – bis zu 80 km/h.

B196 Führerschein

Der Autoführerschein kann seit dem 20.12.2019 um den Führerschein B196 erweitert werden. Wer seinen Führerschein upgraden möchte und Motorräder der Klasse A1 fahren möchte, der hat jetzt die Gelegenheit dazu. Motorräder der Klasse A1 umfassen beispielsweise Zweiräder mit 125 cm³ und Inhaber des Führerscheins B196 können auch 125er-E-Motoroller fahren. Der Führerschein B196 bietet eine große Besonderheit, die andere Führerscheine nicht haben. Für den Führerschein muss keine Prüfung abgelegt werden. Es ist lediglich eine kurze Ausbildung in einer Fahrschule notwendig. Wenn die Ausbildung erfolgreich absolviert wurde, dann reicht der Ausbildungsnachweis, um den neuen Führerschein zu erhalten. Die Ausbildung kann in einigen Fahrschulen auch im Intensivkurs erfolgen. Der Führerschein B196 ist eine Besonderheit und gilt für Deutschland. Mit einem solchen Führerschein kann auch ein E-Roller oder ein E-Motorrad gefahren werden.

Welche Voraussetzungen müssen für B196 erfüllt sein?

Um den Führerschein B196 zu erhalten und ohne Prüfung 125er-Motorräder fahren zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen PKW-Führerschein Klasse B und 5 Jahre Fahrerfahrung vorhanden sein. Das Mindestalter, um den Führerschein B196 zu erhalten, ist 25 Jahre. Es ist zudem eine theoretische und eine praktische Schulung notwendig, um die erlaubten Motorräder verkehrssicher fahren zu können. Die Theorie umfasst mindestens 4 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Theorie und mindestens 5 Doppelstunden a 90 Minuten (13,5 Zeitstunden) Praxisunterricht. Theorie- und Praxisprüfung entfallen. Der B196 Führerschein berechtigt beispielsweise zum Fahren von Elektro-Zweiradrollern und Elektro-Motorrädern bis 125 m³.

Teaser Fuehrerschein A1

Elektro Zweiradroller – wie kann der Führerschein B196 erhalten werden?

Der Führerschein B196 umfasst Theorieunterricht und Praxisunterricht. Der jeweilige Unterricht erfolgt in einer Fahrschule, welche also Ansprechpartner für den Führerschein B196 ist und wo sich Interessierte zur Absolvierung der Unterrichtsstunden anmelden können. Wenn die Ausbildung erfolgreich absolviert wurde, dann wird ein Ausbildungsnachweis überreicht und der neue Führerschein kann schließlich beim Amt beantragt werden. Es sollte auch ein aktuelles Passfoto mit zum Amt genommen werden. Die Kosten, die durch den Unterricht entstehen, hängen von der jeweiligen Fahrschule ab. Es kann beispielsweise zu Kosten von 700 Euro kommen. Hinzuzurechnen sind die Gebühren, die beim Amt anfallen. Eine Fahrschule, die Unterricht für den B196 Führerschein anbietet, kann weitere Auskunft über Kosten und Modalitäten geben.

125 cm³ Motorräder und Leichtkrafträder mit E-Antrieb

Mit dem Führerschein B196 können 125 cm³ Motorräder und Leichtkrafträder gefahren werden. Wer auf Elektromobilität setzt, der kann den Führerschein nutzen, um einen E-Roller mit bis zu 80 km/h zu fahren. Der Führerschein hilft auch im ländlichen Raum weiter, denn dort ist ein Weiterkommen mit Bus und Bahn häufig nur sehr umständlich möglich. Wer einen Elektro-Zweiradroller oder ein Elektro-Motorrad mit größerer Reichweite nutzt, der kann auch im ländlichen Raum klimafreundlich fahren. Um die Mobilität und die E-Mobilität zu erhöhen wurden daher in die Definition der Klasse A1 auch E-Leichtkrafträder aufgenommen.

A1 Führerschein vs. B196 Führerschein

Mit dem B196 Führerschein wird eine Erweiterung zum Autoführerschein (Klasse B) ausgegeben. Diese Erweiterung ermöglicht es, Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Dazu gehören Krafträder, deren Hubraum maximal 125 cm³ beträgt und die eine maximale Motorleistung von 11 kW (15 PS) erbringen. Das Verhältnis des Kraftrads zwischen Leistung und Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Zunächst liest sich das so, als gebe es zwischen A1 und B196 keinen Unterschied. Allerdings wird bei genauer Betrachtung ein gravierender Unterschied klar. Der Führerschein B196 ermöglicht keine Hochstufung in die Klasse A oder A2. Der Führerschein A1 ermöglicht hingegen eine Hochstufung. Wer also vorhat, den Führerschein Klasse A (A2) innezuhaben und (E-)Motorräder ohne Beschränkung zu fahren, der benötigt eine vollwertige A1 oder A (A2) Ausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung.

Wer den Führerschein B196 innehat und doch noch (E-)Motorräder oder (E-)Zweiradroller ohne Beschränkung fahren möchte, der erhält auf Theorie- und Praxisstunden keine Anrechnung. Das bedeutet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden und Theoriestunden sowie die Prüfungen komplett absolviert werden müssen.

B196 Kosten

Wer ein E-Motorrad oder einen E-Roller ohne Einschränkungen und Beschränkungen fahren möchte, muss die kompletten, gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten und Prüfungen durchführen. Es gibt aber Fahrschulen bei denen die B196 Ausbildung preislich angerechnet wird. Diese bieten an, durch die B196 Ausbildung in das Zweiradfahren reinzuschnuppern, und die Kosten anzurechnen, wenn später der “große” Motorradführerschein gemacht werden soll. Diese Angebote sind aber von der jeweiligen Fahrschule abhängig und haben nichts mit Unterrichtskürzungen zu tun. Die gesetzlich vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden sowie die Prüfungen müssen erfolgreich absolviert werden. Es ist ratsam, die Fahrschule in der Nähe auf die Möglichkeiten anzusprechen, wenn E-Zweiradroller oder ein E-Motorräder gefahren werden sollen. Elektro Zweiradroller sowie andere Elektro-Krafträder lohnen sich in der heutigen Zeit, um schnell und klimafreundlich von A nach B zu kommen.

Führerscheinbezeichnung B196

Der B196 Führerschein hat viele Bezeichnungen. Er kann B196 Führerscheinerweiterung oder auch B196 Motorradführerschein genannt werden. B196 Führerschein ist der Begriff, der sich im Volksmund durchgesetzt hat. Dabei existiert der B196 Führerschein als solches gar nicht, denn B196 bezieht sich auf die Schlüsselzahl und nicht auf einen eigenen Führerschein. Es wird lediglich eine Erweiterung vorgenommen und die Schlüsselzahl B196 wird in einen bestehenden Führerschein eingetragen. Es ist nicht erlaubt, Leichtkrafträder (E-Roller, E-Motorräder oder ähnliches) ohne die B196-Eintragung und nur mit der B196-Bescheinigung zu fahren. Die Schlüsselzahl B196 muss in den Führerschein eingetragen sein, damit die Berechtigung zum Fahren der Motorräder (Elektro Zweiradroller, Elektro Motorrad, E-Motorrad etc.) besteht.

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