Rollerführerschein neu definiert

Der elektrische Fahrspaß kann jetzt früher starten – auf den E-Zweiradrollern von ECONELO bis 45 km/h.

Schon mit 15 unterwegs mit dem neuen Führerschein AM

Individuelle Mobilität unabhängig von Fahrplänen des Öffentlichen Personennahverkehrs ist ein gutes Stück leichter geworden: Ende Juli, genauer gesagt am 28.7. dieses Jahres, ist der bundeseinheitliche Führerschein AM für Fahrer ab 15 Jahren eingeführt worden. Zunächst aber wollen wir festhalten, was der Führerschein AM überhaupt ist. Der Rollerführerschein, richtig? – Aber nein, den gibt es nicht mehr. AM beinhaltet alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Und zwar unabhängig von der Antriebsart. Der Zweitakter-Mopedverbrennungsmotor ist da ebenso enthalten wie die neuesten E-Motoren eines E-Mopeds oder E-Zweiradrollers. Das Gesetz spricht auch von maximal 4 kW Nutzleistung in dieser Führerscheinklasse. Führerschein AM enthält die früheren Führerscheinklassen M und S, mit Platz für eine Menge Modelle an E-Moped und Elektro-Roller. Der nächsthöhere Zweiradführerschein wäre Klasse A1 bis 125 Kubikzentimetern und 11 kW Leistung. Der ist auch weiterhin gebunden an ein Mindestalter von 16 Jahren, im Unterschied zum AM in der neuesten Fassung für alle ab Fünfzehn, die Moped oder E-Roller fahren möchten.

Teaser Fuehrerschein AM

Die neue freie Fahrt für E-Roller Piloten unter Sechzehn

Richtig, in manchen Bundesländern hatten wir die abgesenkte Mindestaltersgrenze schon früher. Aber das erzeugte jede Menge bürokratischer Verwirrung beim Überfahren von Landesgrenzen und wegen der unterschiedlichen Gesetzesregelungen von Bundesland zu Bundesland. Man hat also die Vorschriften für Jungpiloten der Elektro-Roller lediglich vereinheitlicht. Die altersbedingte Einschränkung für das Fahren des E-Moped oder Elektro-Zweiradrollers besteht jedoch immer noch – und zwar immer dann, wenn jemand damit ins Ausland fahren will. Oder wenn an einem Urlaubsort im Ausland ein E-Roller gemietet werden soll. Offiziell darf das ein Fünfzehnjähriger auch weiterhin nicht. Das ändert sich dann schlagartig mit dem 16. Geburtstag, ab dann darf jemand, der schon den Führerschein AM in der Tasche hat, mit seinem Moped oder Elektro-Roller lustig über die Grenze töffen (oder summen). Der Führerschein AM mit neuem Gültigkeitsbereich sieht aber nicht anders aus als wie gehabt, erst im Detail anhand der Schlüsselziffer 195 kann ein geübtes Auge die geänderten Verhältnisse für Freunde kleiner Elektro-Zweiradroller erkennen.

Das E-Moped kommt der Erweiterung des Aktionsradius entgegen

Für die allermeisten Besitzer eines E-Moped sind das gute Neuigkeiten. Die Wenigsten dürften damit am Grenzverkehr mit dem Ausland teilnehmen wollen und sind somit nicht von der verbleibenden Einschränkung betroffen. Die Vorteile liegen auf der Hand. In kaum einer anderen Lebensphase fällt das Warten schwerer, bis man endlich einen Führerschein machen darf und seinem Traum von einem Elektro-Zweiradroller oder Moped näherkommt, als in dieser Zeit als Jugendlicher. Ein ganzes Jahr kürzere Wartezeit macht in diesem Alter einen Riesenunterschied. Mit dem Elektro-Roller wird Freiheit verknüpft, Unabhängigkeit und Mobilität zu beliebigen Zeiten, ohne nach einem Busfahrplan schielen zu müssen. Vielerorts in ländlichen Gegenden fährt so ein Bus auch nur wenige Male am Tag – und zwar zu Schulverkehrszeiten. Nachmittags und abends ist man dagegen auf eigene Verkehrsmittel angewiesen. Und das in einem Alter, wo der Drang nach draußen größer und größer wird, die Lust zum Strampeln auf einem Fahrrad aber abnimmt. Ein Jahr eher E-Roller fahren erscheint da wie ein Geschenk des Himmels.

Landes-Modellversuche ebneten dem Elektro-Roller ab Fünfzehn den Weg

Angefangen hat die Gesetzesänderung 2013 als Modellversuch in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einer Befristung bis 2020. Die Erfahrungen mit einem Jahr früheren Zugangs zu E-Moped, E-Roller und den verbrennungsmotorisch betriebenen Varianten scheinen so positiv verlaufen zu sein, dass auch die restlichen Bundesländer sich bereit erklärten, für das gesamte Bundesgebiet die Regelung für die Zukunft zu übernehmen. Der Beschluss war nach der Bestätigung durch den Bundesrat im Mai 2021 gesichert und wurde zwei Monate später in die Tat umgesetzt. Die Modellversuche waren wissenschaftlich betreut und ausgewertet worden. Die Berichte der Analyse der Verkehrsbewährung (beauftragt vom KBA) und der Befragungsstudie (vom Institut für empirische Soziologie Friedrich-Alexander-Uni Erlangen-Nürnberg) waren keineswegs eindeutig zugunsten der früheren Führerscheinvergabe an Fahrer von E-Moped, Elektro-Zweiradroller usw. ausgefallen. Trotzdem entschieden sich die Verkehrsminister der Länder im Oktober 2020 für die Umsetzung in bundesweites Verkehrsrecht. Die Einschränkung eines Auslandsverkehrs für E-Roller und dergleichen bis 4 kW musste aus Rücksicht auf die EU-Partner bestehen bleiben.

Erhöht sich jetzt das Unfallrisiko mit mehr E-Zweiradroller Fahrern auf unseren Straßen?

Wie sich die Verjüngung der Führerscheinbesitzer in der Fläche auf die Unfallstatistik auswirken wird, werden erst künftige Erhebungen zeigen, die sich auf das gesamte Bundesgebiet und nicht nur die Modellversuchteilnehmer erstrecken. Die Führerscheinprüfung AM für E-Moped und Elektro-Zweiradroller selbst wurde ja nicht verändert. Die Anforderungen an einen Prüfling, der sich auf einen E-Roller schwingen will, sind dieselben geblieben. Von daher muss man eigentlich nicht befürchten, dass nun mit jüngeren Elektro-Roller Fahrern ein Chaos ausbrechen müsste. Ansonsten wären diese Jugendlichen auch so schon als Verkehrsteilnehmer unterwegs, ungeschult und ungeprüft sogar, nämlich als Fahrradfahrer statt Benutzer eines E-Roller. Sofern sich die Familien Elektro-Zweiradroller oder ein anderes Verkehrsmittel unter dem Führerschein AM leisten können, sollte die Verbreitung von mehr Elektro-Roller Familien organisatorisch entlasten, da weniger Termine zwecks Familienauto-Nutzung zusammengelegt werden müssen und die Fahrer der Elektro-Roller mehr Eigenständigkeit erhalten. Ein weiterer Pluspunkt ist natürlich die erhöhte Nachfrage von E-Roller bei Herstellern und Handel.

Elektro-Roller stinken nicht und machen keinen Krach

Das Gute an mehr E-Zweiradroller ist, dass die Luft mit all den Verkehrsmitteln der Kategorie E-Mobilität kein bisschen schlechter wird. Kein Zweitakt-Gestank entsteht durch ein E-Moped, einfach weil es keinen knatternden Auspuff spazieren fährt. Richtig, weniger Krach ist ebenfalls eine Folge einer Zunahme von elektrisch betriebenen Zweirädern, wie der Elektro-Roller eines ist, im Straßenverkehr. Das kann nicht unwillkommen sein. Die Akkus werden immer leistungsfähiger, so dass wir in absehbarer Zukunft, da schon die Diskussion um Lastenfahrrädern entfacht wurde, wohl auch mehr E-Roller mit Gepäckanhängern sehen werden, betrieben von Leuten, die sich kein Auto mehr halten wollen. Das wird alles mit demselben Führerschein AM möglich sein, wenn nur Anhängerkupplung und Anhänger prüftechnisch abgenommen sind. Damit werden Fahrer des E-Mopeds noch mehr Nutzen aus Führerschein und Fahrzeug ziehen können.

Jetzt kann man den Elektro-Zweiradroller auch früher verschenken

Wer an ein zeitgemäßes Geschenk an seinen Nachwuchs denkt, ist mit einem E-Moped gut bedient. Und mit diesem Artikel ist klar, dass schon ein Jahr früher an das Verschenken eines Elektro-Zweiradrollers (mit Führerschein) gedacht werden kann. Mit einem E-Roller werden Jugendliche besser als mit dem Fahrrad in den modernen Verkehr integriert. Und da der Führerschein AM in ‘größeren’ Führerscheinen integriert ist, kann man sich den Elektro-Roller vom Junior auch mal ausleihen und selbst auf elektrische Touren kommen.

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